Sie erhalten hier die wichtigsten Informationen
über unsere Schule.
Überblick
Schulart
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum
mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (SBBZ GENT). Öffentliche, kostenfreie Ganztagesschule.
Der Unterricht richtet sich nach dem Bildungsplan
der „Schule für Geistigbehinderte“.
Schulträger
Stadt Ulm und Alb-Donau-Kreis
Schülerzahlen
Ca. 195 Schüler und Schülerinnen im Alter von 6 bis 20 Jahren in 33 Klassen.
Klassengröße
Es gibt Klassen mit 4 Schülern.
Es gibt aber auch Klassen mit 8 oder 9 Schülern.
Dies hängt vom Alter der Schüler und dem Unterstützungsbedarf ab.
In einer Klasse unterrichten mehrere Lehrkräfte.
Zeitweise zusammen. Zeitweise alleine.
In manchen Klassen ist zusätzlich eine Pflegekraft oder ein Praktikant tätig.
Schulzeiten
Montag: 08:30 bis 13:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
8:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
8:30 Uhr bis 12:45 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Ferienzeiten und unterrichtsfreie Tage entsprechen dem Ferienplan der Ulmer Schulen.
Einzugsgebiet
des Alb-Donau-Kreises.
Unterrichtsfächer
und „Selbstständige Lebensführung“.
Zeugnis
Alle Schüler erhalten am Schuljahresende einen Bericht
über den derzeitigen Lernstand.
Die Abschluss-Schüler erhalten ein Abschluss-Zeugnis.
Beförderung
Die Schüler fahren mit einem Kleinbus zur Schule.
Die Fahrt mit dem Kleinbus ist kostenlos.
Manche Schüler kommen nach einer Übungsphase alleine zur Schule.
Zu Fuß, mit dem Zug, der Straßenbahn oder dem Bus.
Schulleitung
Ulrike Allgaier (Konrektorin)
Dagmar Roitzheim (Zweite Konrektorin)
Kollegium
Mitarbeiterzahlen
ca. 120 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Berufsgruppen
Fachlehrkräfte Sonderpädagogik, Sonderschullehrkräfte,
Technische Lehrkräfte, Religionslehrkräfte, Pflegekräfte, Küchenkraut,
Verwaltungspersonal, Technisches Personal,
Bundesfreiwilligendienstleistende und bei Bedarf externe Schulbegleitungen als Individualhilfe
Sekretariat
Martina Eichhorn
Schulanmeldung
Die Eltern oder die bisherige Schule beantragen eine Überprüfung
beim Schulamt Biberach.
Ein Sonderschullehrer überprüft die Fähigkeiten des Kindes.
Er redet mit den Eltern über ihr Kind.
Er spricht auch mit Menschen, die das Kind gut kennen.
Der Sonderschullehrer schreibt einen Bericht.
Er schreibt im Bericht folgenden Satz:
„Das Kind hat Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
der Fachrichtung geistige Entwicklung.“
Dann ist eine Schulanmeldung möglich.
Beratungsstellen
- Sonderpädagogische Frühberatungsstelle
- Unterstützte Kommunikation
- Multimediale Lernwerkstatt
- Seelsorge für Menschen mit Behinderung
Inklusion
können auch eine allgemeine Schule besuchen.
Diese Form der Beschulung nennt man Inklusion.
Inklusionsschüler sind Schüler der allgemeinen Schule.
Das Schulamt Biberach ist für die Planung und Umsetzung von Inklusion zuständig.
Hier finden Sie mehr Informationen über Inklusion:
www.schulamt-biberach.de
www.gemeinsam-lernen-online.de


