Überblick

Sie erhalten hier die wichtigsten Informationen
über unsere Schule.

Schulart

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum
mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (SBBZ GENT).                          Öffentliche, kostenfreie Ganztagesschule.
Der Unterricht richtet sich nach dem Bildungsplan
für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung aus dem Jahr 2022.

Schulträger

Stadt Ulm und Alb-Donau-Kreis

Schülerzahlen

Ca. 220 Schüler und Schülerinnen im Alter von 6 bis 20 Jahren in 36 Klassen.

​Klassengröße

​Die Klassengrößen sind unterschiedlich.

Es gibt Klassen mit 4 Schülern.
Es gibt aber auch Klassen mit 8 oder 9 Schülern.
Dies hängt vom Alter der Schüler und dem Unterstützungsbedarf ab.
In einer Klasse unterrichten mehrere Lehrkräfte.
Zeitweise zusammen. Zeitweise alleine.
In manchen Klassen ist zusätzlich eine Pflegekraft oder ein Praktikant tätig.

Schulzeiten im Schuljahr 2024/25

Erste Klassen:

Montag und Dienstag: 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Mittwoch und Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:45 Uhr

Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Grundstufe (2. bis 4. Klassen) und Hauptstufe (5. bis 9. Klasse):

​Montag und Dienstag: 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:45 Uhr

Donnerstag: 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Berufsschulstufe:

​Montag: 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Dienstag: 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:45 Uhr

Donnerstag: 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

An den Außenstellen Villa Sonnenschein und Eduard-Mörike-Schule gelten zeitversetzte Unterrichtszeiten.

An den Außenstellen Regionales Ausbildungszentrum Ulm und für die kooperativen Organisationsformen gelten eigene Unterrichtszeiten.

Ferienzeiten und unterrichtsfreie Tage entsprechen dem Ferienplan der Ulmer Schulen.


Außenstellen

Villa Sonnenschein mit Erweiterung (7 Klassen)

Eduard-Mörike-Schule Pavillon 5 (3 Klassen)

Regionales Ausbildungszentrum Ulm (3 Klassen)

Kooperative Organisationsform an der Hans-Multscher-Grundschule (1 Klasse)

Kooperative Organisationsform an der Spitalhof-Gemeinschaftsschule (1 Klasse)

​Einzugsgebiet

Stadtkreis Ulm und der nördliche, mittlere und südliche Bereich
des Alb-Donau-Krei​ses.

​Unterrichtsfächer

Grundstufe
Religionslehre/Ethik, Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Musik, Kunst/Werken, Bewegung/Spiel/Sport

Hauptstufe/Berufsschulstufe
Religionslehre/Ethik, Deutsch, Mathematik, Musik, Kunst/Werken, Bewegung/Spiel/Sport, Geographie, Geschichte, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft und Berufsorientierung, Biologie/Naturphänomene/Technik, Technik, Alltagskultur/Ernährung/Soziales
Basiskurs Medienbildung und Moderne Fremdsprache Englisch sind in den anderen Fächern verankert.

​Zeugnis

​An unserer Schule gibt es keine Noten.

Alle Schüler erhalten am Schuljahresende einen Bericht
über den derzeitigen Lernstand.
Die Abschluss-Schüler erhalten ein Abschluss-Zeugnis.

​Beförderung 

​Die Schüler werden zu Hause abgeholt (Beförderungsrichtlinien Stadt Ulm)
Die Schüler fahren mit einem Kleinbus zur Schule.
Die Fahrt mit dem Kleinbus ist kostenlos.
Manche Schüler kommen nach einer Übungsphase alleine zur Schule.
Zu Fuß, mit dem Zug, der Straßenbahn oder dem Bus.

Schulleitung

Boris Matuschek (Rektor)
Ulrike Allgaier (Konrektorin)
Dagmar Roitzheim (Zweite Konrektorin)

Kollegium

​Mitarbeiterzahlen
ca. 130 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen  

Berufsgruppen
Fachlehrkräfte Sonderpädagogik, Sonderschullehrkräfte,
Technische Lehrkräfte, Religionslehrkräfte, Pflegekräfte, Küchenkraut,
Verwaltungspersonal, Technisches Personal,
Bundesfreiwilligendienstleistende und bei Bedarf externe Schulbegleitungen als Individualhilfe

Sekretariat

Heidi Bregant
Martina Eichhorn

​Schulanmeldung

​Diese Dinge müssen vor der Schulanmeldung gemacht werden:


Die Eltern oder die bisherige Schule beantragen eine Überprüfung
beim Schulamt Biberach.
Ein Sonderschullehrer überprüft die Fähigkeiten des Kindes.
Er redet mit den Eltern über ihr Kind.
Er spricht auch mit Menschen, die das Kind gut kennen.
Der Sonderschullehrer schreibt einen Bericht.
Er schreibt im Bericht folgenden Satz:
„Das Kind hat Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
der Fachrichtung geistige Entwicklung.“
Dann ist eine Schulanmeldung möglich. 

​Beratungsstellen

  1. ​​Sonderpädagogische Frühberatungsstelle
  2. Unterstützte Kommunikation
  3. Multimediale Lernwerkstatt
  4. Seelsorge für Menschen mit Behinderung

​Inklusion

​Kinder mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
können auch eine allgemeine Schule besuchen.

Diese Form der Beschulung nennt man Inklusion.
Inklusionsschüler sind Schüler der allgemeinen Schule.
Das Schulamt Biberach ist für die Planung und Umsetzung von Inklusion zuständig.

Hier finden Sie mehr Informationen über Inklusion:
www.schulamt-biberach.de
www.gemeinsam-lernen-online.de