Schule & Eltern: eine gute Partnerschaft

Familie und Schule sind gemeinsam für das Wohl von Kindern verantwortlich. Beide haben in besonderer Weise Einfluss auf die Entwicklung von Kindern. Uns ist eine gute Zusammenarbeit mit Eltern besonders wichtig.

Welche Bedeutung haben Eltern für uns?

Die jeweiligen elterlichen Sichtweisen und Vorstellungen über Erziehung und Förderung des Kindes oder des Jugendlichen bilden für uns die  wesentliche Säule der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Eltern. Die Einschätzungen der Lehrkräfte und die Bildungsbereiche des Bildungsplans stellen die weiteren elementaren Faktoren dar.

Die Kooperation mit den Eltern findet in verschiedenen Formen statt, u.a. durch

  • Förderplangespräche
  • Rückmeldungen in Mitteilungsheften
  • Elternabende
  • Elternbriefe  
  • Gemeinsame Feste
  • Zusammenarbeit im Förderverein

Wie beteiligen wir Eltern an der Bildungsarbeit – Mitgestaltungsmöglichkeiten?

​Eltern haben ein Expertenwissen über ihr Kind.
Dieses Wissen ist wichtig für uns.

Deshalb sind wir stets an einem Austausch interessiert:

Austausch über Mitteilungshefte
Insbesondere für die Schülerinnen und Schüler, die nicht oder nur in eingeschränktem Maße über Lautsprache verfügen, ist es wichtig, dass aktuelle wichtige Informationen zur Befindlichkeit oder über bedeutsame Ereignisse zwischen Schule und Elternhaus zeitnah ausgetauscht werden. Deshalb gehört es zur täglichen Routine, dass zu Unterrichtsbeginn die Lehrkraft sich durch einen Blick in das Mitteilungsheft aktuelle Informationen einholt und am Ende des Schultages wichtige Informationen, die den einzelnen Schüler betreffen, in das jeweilige Heft notiert.

Förderplangespräche
In der praktischen Zusammenarbeit mit den Eltern ist die Verständigung über die gemeinsam angestrebten Förderziele wichtig. Diese Förderplangespräche finden in der Regel zweimal im Schuljahr statt. Dabei werden gemeinsam die wichtigsten Entwicklungsziele abgestimmt. Es wird abgesprochen, durch welche Maßnahmen die Lehrkräfte und die Eltern das Kind in der Entwicklung unterstützen und fördern können. Bei Bedarf können weitere Termine vereinbart werden.

Berufswegekonferenz
Wir laden Schülerinnen und Schüler und Eltern ab dem 9. Schulbesuchsjahr einmal im Jahr zu einer Berufswegekonferenz (BWK) ein. Dabei geht es um die berufliche Zukunft des Jugendlichen. Eingeladen sind der Jugendliche, die Erziehungsberechtigten, die Lehrkraft und Vertreter der Agentur für Arbeit, des Integrationsfachdienstes und der Eingliederungshilfe. Gemeinsam mit dem Jugendlichen geht es um Pläne und Ideen im Bereich Arbeit und Wohnen.

Elternabende / Klassenpflegschaftstreffen:
Regelmäßig zu Beginn eines jeden Schuljahres findet ein Elternabend statt. Die Eltern lernen sich untereinander kennen, das Klassenteam stellt sich vor, erläutert den Stundenplan und berichtet über Schwerpunkte und Ziele zu den einzelnen Fächern. Es werden die Klassenpflegschaftsvertreter gewählt. Diese laden dann im Verlauf des Schuljahres zu mindestens einem weiteren Treffen ein. Zu aktuellen Anlässen oder speziellen Themen gibt es weitere Elternabende, je nach Klasse und Stufe unterschiedlich, zum Beispiel:

  • Informationen zu geplanten Klassenfahrten
  • Informationen beim Übergang in die Berufsschulstufe
  • Informationen zum Thema „Sexualität und Partnerschaft“
  • Informationen zu rechtlichen Fragestellungen
Gemeinsame Feste
Zur Vorbereitung von Schulfesten trifft sich ein Team aus Eltern und Lehrkräften und bereitet die zahlreichen Angebote vor.

​Elternbeirat

Wie wird man Elternvertreter?

Die Eltern wählen in jeder Klasse je zwei Elternvertreter für ein Schuljahr. Die Wahl findet am ersten Elternabend statt. Mit der Wahl sind die Elternvertreter automatisch Mitglied im Elternbeirat der Schule.

Welche Aufgaben hat ein Elternvertreter?                                                                   Der Elternvertreter ist Vorsitzender der Klassenpflegschaft (Elternabend) und plant zusammen mit dem Klassenteam den Elternabend. Die Themen für die Klassenpflegschaft sind vielfältig und können alle notwendigen Bereiche des Schullebens betreffen (Elternfrühstück, Fahrdienst etc.).

Was versteht man unter Elternbeirat und Elternbeiratssitzung?
Alle gewählten Elternvertreter einer Klasse bilden zusammen den Elternbeirat. Der Elternbeirat ist die Vertretung der gesamten Elternschaft. Der Elternbeirat trifft sich mindestens zweimal im Jahr zur Elternbeiratssitzung. Zu Schuljahresbeginn wird der oder die Elternbeiratsvorsitzende gewählt. Dieser leitet als Vorsitzender die Elternbeiratssitzung und vertritt die Elternschaft beim Gesamtelternbeirat der Ulmer Schulen.

Welche Aufgaben hat der Elternbeiratsvorsitzende?
Der Elternbeiratsvorsitzende plant zusammen mit der Schulleitung den Elternabend und lädt die Elternschaft zum Elternabend oder zu anderen Veranstaltungen ein.

Wie kann man mit dem Elternbeirat Kontakt aufnehmen?
Der Elternbeirat ist per Email erreichbar:
elternbeirat@gustav-werner-schule.de